Hinweise zur Altölentsorgung

Aufgrund der Altölverordnung sind wir verpflichtet, bei der Abgabe von Verbrennungsmotorenöl und/oder Getriebeöl solches Altöl sowie Ölfilter und die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle (nachfolgend Altöl genannt) zurückzunehmen. Wenn Sie als gewerbliches oder sonstiges wirtschaftliches Unternehmen oder öffentliche Einrichtung Verbrennungsmotorenöl oder Getriebeöl beziehen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir uns zur Erfüllung unserer Rücknahmeverpflichtung Ihnen gegenüber Dritter bedienen können. Die Menge an Altöl, die Sie an uns zurückgeben können, ist auf das im Einzelfall an Sie gelieferte Verbrennungsmotorenöl und/oder Getriebeöl begrenzt.